In diesem Gesetzeskommentar «der etwas anderen Art» werden alle wesentlichen Bestimmungen des (fussnotenfreien) Gesetzestextes mit lehrbuchmässigen Begriffs- und Sacherläuterungen angereichert – übersichtlich, prägnant und fundiert.
Die Besonderheit dieses Lern- und Handkommentars liegt im Aufbau und seiner Prägnanz. Im Unterschied zu klassischen juristischen Kommentaren, bei denen in der Regel jede einzelne Gesetzesbestimmung als ausformulierter Fliesstext kommentiert wird, verwendet der vorliegende Gesetzeskommentar ein Aufzählungsformat und enthält zusätzlich umfangreiche Begriffs- und Sacherläuterungen im Gesetzestext selber. Dabei werden alle Erläuterungen und Ausführungen, die nicht zum eigentlichen Gesetzestext gehören, farblich hervorgehoben (in blauer oder roter Schriftfarbe). Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der ursprüngliche Gesetzestext immer erkennbar bleibt.